Gerechtigkeit ist schon etwas Gutes,
vorausgesetzt, dass man sie erlangen kann.
(Graham Greene, The Ministry of Fear, 1943)
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Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und verteidige seit 15 Jahren bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (Revisionssenate).
Zu meinem Aufgabenbereich gehören Umfangsverfahren im wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Bereich ebenso wie die klassische Verteidigung auf dem Feld des allgemeinen Strafrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Disziplinarrechts in jeglichem Stadium des Verfahrens und in jeder Instanz.
Die Wahrnehmung von Geschädigten- und Opferinteressen (Stellung von Strafanzeigen, Nebenklage und Adhäsion (Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen im Strafverfahren) gewann in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung.
Ich bin auf allen Kern- und Nebengebieten des Strafrechts tätig.
Zu meinen Schwerpunkten zählen:
- Wirtschaftsstrafsachen
Betrug, Untreue, Aktien-, Insolvenz- und Bilanzdelikte,
Wettbewerbsstrafrecht, Korruptionsdelikte
- Steuerstrafrecht (Steuerhinterziehung,
Verstösse gegen die Abgabenordung, Zollsachen)
- Betäubungsmittelstrafrecht
Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in bislang mehreren hundert Verfahren habe ich mich in etwa 50 Fachpublikationen mit Fragen des Strafrechts und Strafprozeßrechts vertiefend auseinandergesetzt; in den letzten Jahren auch als Mitautor des Handbuchs für den Fachanwalt im Strafrecht, das mittlerweile in 3. Auflage erscheint.